Ist ein Beamter auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner Tätigkeit nachzugehen, darf ihn der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen.
So haben Beamte auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren und reicht bei jüngeren Beamten oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebensunterhalt für den Fall der Dienstunfähigkeit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine private Arbeitskraftsicherung kümmern.
Selbst vermeintlich ungefährliche Bürojobs bergen Risiken, denn Faktoren wie Bewegungsmangel, einseitige Belastung durch langes Sitzen und Stress können zu Erkrankungen führen. Bei Lehrern beispielsweise sind psychische Krankheiten wie Depressionen und Burnout häufig die Ursache für Dienstunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen sind zum Beispiel bei Lehrern nicht selten die Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst.
Insbesondere Faktoren wie ständiger Lärm, anstrengende Schüler sowie der Druck durch Eltern können sich bei ihnen negativ auf die Gesundheit auswirken.
Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
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