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Berufs- und Dienst­un­fähigkeits­versicherung für Beamte


Wann ist eine Berufs- und Dienst­un­fähigkeits­versicherung sinnvoll?

  • Vor allem zu Beginn des Beamten­verhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienst­unfähig­keit meist nicht aus, um den gewohnten Lebens­standard zu halten. 
  • Eine solide Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung lässt sich je nach Lebens­situation flexibel gestalten:
    •  z.B.bei Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungs­gruppe
    • Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebens­zeit
    • bei Heirat oder Geburt des Kindes

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Wussten Sie?

Ist ein Beamter auf Lebens­zeit für längere Zeit wegen seines körper­lichen Zustands oder aus gesund­heitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner Tätig­keit nach­zugehen, darf ihn der Dienst­herr wegen Dienst­unfähig­keit vor­zeitig in den Ruhe­stand versetzen.

Liegt ein anderer Beamten­status vor, kann er das Beamten­verhältnis auch beenden. Vor allem für junge Beamte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, kann dies zu finanziellen Problemen führen, da sie nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben. Auch bauen sich diese nur langsam auf.

Darum ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte sinnvoll

 So haben Beamte auf Lebens­zeit bei allge­meiner Dienstunfähigkeit grund­sätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhe­gehalt gegen­über ihrem Dienst­herrn. Die Höhe des Ruhe­gehalts steigt mit den Dienst­jahren und reicht bei jüngeren Beamten oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebens­unterhalt für den Fall der Dienst­unfähig­keit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher früh­zeitig um eine private Arbeits­kraft­sicherung kümmern.

 

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen

Selbst vermeintlich unge­fährliche Büro­jobs bergen Risiken, denn Faktoren wie Bewegungs­mangel, einseitige Belastung durch langes Sitzen und Stress können zu Erkrankungen führen. Bei Lehrern beispiels­weise sind psychische Krank­heiten wie Depressionen und Burnout häufig die Ursache für Dienst­unfähig­keit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs- und Stütz­apparates sowie Herz- und Kreis­lauf­erkrankungen sind zum Beispiel bei Lehrern nicht selten die Gründe für vorzeitiges Aus­scheiden aus dem Dienst.

Insbesondere Faktoren wie ständiger Lärm, anstrengende Schüler sowie der Druck durch Eltern können sich bei ihnen negativ auf die Gesund­heit auswirken.


Wie hoch sollte eine Dienst­unfähig­keitsversicherung sein?

Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienst­unfähig­keits­rente sollte sich an dem individuellen Bedarf orientieren. Bei Beamten auf Lebens­zeit kann der Bedarf je nach abge­leisteten Dienst­jahren unter­schiedlich ausfallen. Vor allem für Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf besteht eine große Versorgungs­lücke auf­grund unzu­reichender gesetzlicher Ansprüche; für sie ist eine private Arbeits­kraft­sicherung besonders wichtig.
In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungs­lücke im Fall einer Berufs- oder Dienst­unfähig­keit von einem Berater ermitteln zu lassen.

Da war doch was! - Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echteunechtevoll­ständige oder unvoll­ständige Dienst­unfähig­keits­klausel handeln.

Den vollen Versicherungs­schutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienst­herrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienst­unfähig­keit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungs­schutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienst­unfähig­keit in den Ruhe­stand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufs­unfähig­keit müssen nicht erfüllt sein.


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