Die private Krankenversicherung übernimmt zusammen mit Ihrer Beihilfe Ihre ambulanten Rechnungen und Kosten für naturheilkundliche Behandlungen (alternative Heilmethoden). Zudem viele weitere Leistungen bis zur vollen Höhe, sofern es sich um beihilfefähige Aufwendungen handelt. Auf Wunsch können Beamte ihre Kostenlücke bei ambulanten Leistungen mit Beihilfeergänzungstarifen schließen.

